08.06.2024 in Aktuell
Kommunal- und Europwahlen am Sonntag, 9. Juni 2024
Am Sonntag sind Kommunal- und Europawahlen. Unser Wahllokal ist in Horhausen im Kaplan-Dasbach-Haus - Wahlmöglichkeit besteht von 8 bis 18 Uhr.
Bei Unstimmigkeiten mit der Briefwahl ruft bitte noch im Wahlvorstandsbüro der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld an (02681/85-0) - oder kommt am Sonntag mit allen Unterlagen ins Wahllokal. Es lohnt immer zu prüfen welche Möglichkeiten noch bestehen um eine ordnungsgemäße Stimmenabgabe zu ermöglichen.
"Bitte geht wählen!" Nutzt Eure Möglichkeiten und wählt demokratisch bzw. eine demokratische Partei. Jede Stimme ist ein Bekenntnis zu Demokratie und Freiheit.
08.06.2024 in Aktuell
Sanierung B 256 Horhausen-Willroth: Pressemeldung LBM
Der Landesbetrieb Mobilität LBM Diez hat zur anstehenden Sanierung der B 256 zwischen Horhausen und Willroth aktuell folgende Pressemeldung herausgegeben, die wir im Wortlaut gerne hier wiedergeben:
Der LBM Diez plant, wie im Rahmen der Informationsveranstaltung am 27. Mai in Horhausen mitgeteilt, die Sanierung der Bundesstraße 256 im Bereich zwischen Horhausen und Willroth. Teile des gesamten Sanierungsabschnittes sind dabei auch die Ortsdurchfahrt von Willroth ein kleiner Teil der Ortsdurchfahrt von Horhausen. Der komplette Sanierungsabschnitt erstreckt sich vom Meisenweg in Horhausen über die Kreuzung B 256 / L 270 bis zum Amselweg in Willroth.
Der LBM beabsichtigt, mit Beginn der Sommerferien in Rheinland- Pfalz die Sanierungsarbeiten an der B 256 aufzunehmen. Im Zeitraum der Sommerferien bis zum 24.08.2024 werden die Teilabschnitte der B 256 zwischen der Kreuzung B 256 / L 270 und des Amselweges in Willroth sowie zwischen dem Meisenweg in Horhausen und der Zufahrt Gewerbegebiet saniert.
Aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten der Bundesstraße muss die B 256 in dem Zeitraum voll gesperrt werden. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet Horhausen ist über die L 270 gegeben. Für den Bauzeitraum wird für den Busverkehr ein gesonderter Fahrplan erstellt. Die Zuwegung von Willroth zur Kita nach Krunkel bleibt aber für den Zeitraum der Bauarbeiten weiterhin möglich.
Im Anschluss an die Sommerferien ist die Sanierung des restlichen
Teils der B 256 zwischen Zufahrt Gewerbegebiet Horhausen und der Kreuzung B 256 / L 270 geplant. Für diesen Sanierungsabschnitt wird ein Zeitraum von ca. drei Wochen angesetzt.
Die Maßnahme gilt zum weit überwiegenden Teil dem Austausch der obersten Asphaltschichten. Zudem sollen Arbeiten an den Banketten und den Entwässerungseinrichtungen vorgenommen werden. Daneben planen die VG- Werke Altenkirchen- Flammersfeld die Verlegung von Leerrohren in den Ortslagen Horhausen und Willroth.
Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich im 3. Quartal 2024 abgeschlossen werden können.
Der LBM wird zu gegebener Zeit über den Baufortschritt und damit auch andere Sperrabschnitte informieren.
Alle beteiligten Baulastträger bitten die Anlieger und Verkehrsteilnehmer für die mit der Baustelle einhergehenden Beeinträchtigungen um Verständnis.
31.05.2024 in Aktuell
Neue Stellplatzsatzung für Horhausen ab Mai 2024
Neue Stellplatzsatzung in Kraft
Mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde am 16. Mai 2024 ist für Horhausen die neue Stellplatzsatzung in Kraft. Vorausgegangen sind mehrere Sitzungen im Gemeinderat mit Diskussion und verschiedenen Entwürfen sowie eine intensive Recherche in rheinlandpfälzischen Gemeinden oder auch im angrenzenden NRW. Mehrere Varianten wurden diskutiert.
Die Thematik wurde auf unseren Antrag hin im Herbst 2023 aufgegriffen im Zusammenhang mit der Tatsache, dass Horhausen in den letzten ca. 10 Jahren eine sehr rege Bautätigkeit zu verzeichnen hat. Dabei wurden erfreulicherweise im Wesentlichen langjährige Baulücken geschlossen und neuer Wohnraum geschaffen. Teils gab es auch Bauwünsche, die sehr stark über das übliche Maß hinausgingen. Zum Teil wurden auch Bauwünsche versucht auf dem Rechtswege zu erstreiten – oder im Gegenteil mit Androhung des Rechtsweges zu verhindern. Zum Bauantrag gehört bekanntlich auch der Nachweis von Stellplätzen. Schon heute ist es Realität, dass viele private Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen geparkt werden, weil dafür auf den eigentlichen Grundstücken nicht genügend Stellfläche zur Verfügung steht.
Was ändert sich nun? Die Stellplatzsatzung betrifft ausschließlich Neubauanträge oder Baunutzungsänderungsanträge für Wohngebäude – bei Mehrfamilienhäusern auch nur für Wohnungen größer als 70 m² Wohnfläche; für alle Bestandsgebäude und für den Gewerbebereich ändert sich nichts. Die Stellplatzsatzung ist ein gängiges zulässiges Mittel in mittleren und größeren Gemeinden, um von vorneherein ausreichend Stellplatz zu sichern; hierfür gibt es auch Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes. Die Landesbauordnung schreibt generell für alle Gemeinden aller Art und Größe den Nachweis von 1,5 Stellplätzen pro Wohnung - gleich welcher Wohnungsgröße - vor. Die neue Satzung der Gemeinde schreibt nun für Wohngebäude (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser) sowie bei Mehrfamilienhäusern mit Wohnungen größer 70 m² einen Nachweis von 2,0 Stellplätzen pro Wohnung vor.
Was bedeutet dies nun konkret in Horhausen – dies lässt sich am besten an Beispielen erläutern.
Beispiele:
Neubau mit 1 Wohnung – Stellplätze alt 1,5 (= 2 faktisch) – Stellplätze neu 2,0 – keine Veränderung
Neubau mit 2 Wohnungen – Stellplätze alt 3,0 – Stellplätze neu 4,0 – ein Platz mehr
Neubau mit 3 Wohnungen* – Stellplätze alt 4,5 (= 5 faktisch) – Stellplätze neu 6,0 – ein Platz mehr
Neubau mit 4 Wohnung* – Stellplätze alt 6,0 – Stellplätze neu 8,0 – zwei Plätze mehr usw.
(*unterstellt alle Wohnungen haben mehr als 70 m² Wohnfläche).
Gleiches gilt bei Baunutzungsänderungen; wenn also z.B. ein bisheriges älteres Einfamilienhaus komplett zu einem Dreifamilienhaus an- und umgebaut wird, sind hier 6 Stellplätze (anstatt bislang 5) nachzuweisen (bei über 70 m² Wohnfläche je Wohnung, darunter würde sich nichts ändern).
Nach unserer Beobachtung entsprechen 2 Stellplätze pro Wohneinheit in aller Regel bereits schon seit längerer Zeit der Realität. Werden Stellplätze auf dem betreffenden Wohngrundstück nicht gebaut – aber doch benötigt, so wird zwangsläufig öffentlicher Verkehrsraum in Anspruch genommen. Öffentliche Flächen – werden aber von der Gemeinde hergestellt und unterhalten – also von uns allen bezahlt. Zu wenige Stellplätze belasten also die Allgemeinheit und entlasten den gewinnorientierten Bauherrn – dies halten wir für nicht sachgerecht. Von zusätzlichem Besuchsverkehr – ist da noch nicht gesprochen.
Der Rat folgte unserem Antrag mit eindeutiger Mehrheit, sodass die Satzung final in recht einfacher und unkomplizierter Art erlassen wurde. Für Härtefälle besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Ablöse: der Bauherr kann auf Antrag einzelne Stellplatzverpflichtungen mit einem einmaligen Geldbetrag an die Gemeinde ablösen; darauf besteht allerdings kein genereller Anspruch, es wird im Einzelfall geprüft und entschieden. Auch das – ist in vielen Gemeinden seit langer Zeit Realität.
Wir sind davon überzeugt, dass die Regelungen für unsere aufstrebende Gemeinde mit anhaltend reger Bautätigkeit nötig, zumutbar und sozial gerecht sind – und letztlich der Realität entsprechen. Wir leben in einem ländlichen Raum, in dem trotz ÖPNV und anzustrebender Verkehrswende Individualverkehr mit PKW’s die Regel sein wird. Die Politik ist auch hier aufgefordert den Realitäten gerecht zu werden und hierfür praktikable Lösungen zu finden.
Die Satzung finden Sie in unserem Downloadbereich unter Infos. Bei Fragen hierzu können Sie uns wie immer gerne kontaktieren.
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