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SPD Horhausen

Neue Stellplatzsatzung für Horhausen ab Mai 2024

Aktuell


Foto: pixabay

Neue Stellplatzsatzung in Kraft

Mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde am 16. Mai 2024 ist für Horhausen die neue Stellplatzsatzung in Kraft. Vorausgegangen sind mehrere Sitzungen im Gemeinderat mit Diskussion und verschiedenen Entwürfen sowie eine intensive Recherche in rheinlandpfälzischen Gemeinden oder auch im angrenzenden NRW. Mehrere Varianten wurden diskutiert.

Die Thematik wurde auf unseren Antrag hin im Herbst 2023 aufgegriffen im Zusammenhang mit der Tatsache, dass Horhausen in den letzten ca. 10 Jahren eine sehr rege Bautätigkeit zu verzeichnen hat. Dabei wurden erfreulicherweise im Wesentlichen langjährige Baulücken geschlossen und neuer Wohnraum geschaffen. Teils gab es auch Bauwünsche, die sehr stark über das übliche Maß hinausgingen. Zum Teil wurden auch Bauwünsche versucht auf dem Rechtswege zu erstreiten – oder im Gegenteil mit Androhung des Rechtsweges zu verhindern. Zum Bauantrag gehört bekanntlich auch der Nachweis von Stellplätzen. Schon heute ist es Realität, dass viele private Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen geparkt werden, weil dafür auf den eigentlichen Grundstücken nicht genügend Stellfläche zur Verfügung steht.

Was ändert sich nun? Die Stellplatzsatzung betrifft ausschließlich Neubauanträge oder Baunutzungsänderungsanträge für Wohngebäude – bei Mehrfamilienhäusern auch nur für Wohnungen größer als 70 m² Wohnfläche; für alle Bestandsgebäude und für den Gewerbebereich ändert sich nichts. Die Stellplatzsatzung ist ein gängiges zulässiges Mittel in mittleren und größeren Gemeinden, um von vorneherein ausreichend Stellplatz zu sichern; hierfür gibt es auch Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes. Die Landesbauordnung schreibt generell für alle Gemeinden aller Art und Größe den Nachweis von 1,5 Stellplätzen pro Wohnung - gleich welcher Wohnungsgröße - vor. Die neue Satzung der Gemeinde schreibt nun für Wohngebäude (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser) sowie bei Mehrfamilienhäusern mit Wohnungen größer 70 m² einen Nachweis von 2,0 Stellplätzen pro Wohnung vor.

Was bedeutet dies nun konkret in Horhausen – dies lässt sich am besten an Beispielen erläutern.
Beispiele:
Neubau mit 1 Wohnung – Stellplätze alt 1,5 (= 2 faktisch) – Stellplätze neu 2,0 – keine Veränderung
Neubau mit 2 Wohnungen – Stellplätze alt 3,0 – Stellplätze neu 4,0 – ein Platz mehr
Neubau mit 3 Wohnungen* – Stellplätze alt 4,5 (= 5 faktisch) – Stellplätze neu 6,0 – ein Platz mehr
Neubau mit 4 Wohnung* – Stellplätze alt 6,0 – Stellplätze neu 8,0 – zwei Plätze mehr usw.
(*unterstellt alle Wohnungen haben mehr als 70 m² Wohnfläche).
Gleiches gilt bei Baunutzungsänderungen; wenn also z.B. ein bisheriges älteres Einfamilienhaus komplett zu einem Dreifamilienhaus an- und umgebaut wird, sind hier 6 Stellplätze (anstatt bislang 5) nachzuweisen (bei über 70 m² Wohnfläche je Wohnung, darunter würde sich nichts ändern).

Nach unserer Beobachtung entsprechen 2 Stellplätze pro Wohneinheit in aller Regel bereits schon seit längerer Zeit der Realität. Werden Stellplätze auf dem betreffenden Wohngrundstück nicht gebaut – aber doch benötigt, so wird zwangsläufig öffentlicher Verkehrsraum in Anspruch genommen. Öffentliche Flächen – werden aber von der Gemeinde hergestellt und unterhalten – also von uns allen bezahlt. Zu wenige Stellplätze belasten also die Allgemeinheit und entlasten den gewinnorientierten Bauherrn – dies halten wir für nicht sachgerecht. Von zusätzlichem Besuchsverkehr – ist da noch nicht gesprochen.

Der Rat folgte unserem Antrag mit eindeutiger Mehrheit, sodass die Satzung final in recht einfacher und unkomplizierter Art erlassen wurde. Für Härtefälle besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Ablöse: der Bauherr kann auf Antrag einzelne Stellplatzverpflichtungen mit einem einmaligen Geldbetrag an die Gemeinde ablösen; darauf besteht allerdings kein genereller Anspruch, es wird im Einzelfall geprüft und entschieden. Auch das – ist in vielen Gemeinden seit langer Zeit Realität.

Wir sind davon überzeugt, dass die Regelungen für unsere aufstrebende Gemeinde mit anhaltend reger Bautätigkeit nötig, zumutbar und sozial gerecht sind – und letztlich der Realität entsprechen. Wir leben in einem ländlichen Raum, in dem trotz ÖPNV und anzustrebender Verkehrswende Individualverkehr mit PKW’s die Regel sein wird. Die Politik ist auch hier aufgefordert den Realitäten gerecht zu werden und hierfür praktikable Lösungen zu finden.

Die Satzung finden Sie in unserem Downloadbereich unter Infos. Bei Fragen hierzu können Sie uns wie immer gerne kontaktieren.

(Foto: pixabay)

 
 

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