07.02.2018 in Aktuell
Neue Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld in Gründung
Neue große Verbandsgemeinde "Altenkirchen-Flammersfeld" in Gründung
Die beiden Verbandsgemeinderäte in Flammersfeld und in Altenkirchen stimmten Ende Januar / Anfang Februar 2018 jeweils einstimmig für die freiwillige Fusion und Entstehung einer neuen großen, gemeinsamen Verbandsgemeinde. Der Namensvorschlag lautet auf "Altenkirchen - Flammersfeld" und soll mit dem Zusatz "Im Raiffeisenland" beworben werden. Ziel dabei ist es die bisherigen Namen weiter zu tragen und den räumlichen Bezug zu erhalten.
Am 20. Februar 2018 wird es um 19 Uhr eine Informations-Veranstaltung für alle Interessierten im Kaplan-Dasbach-Haus in Horhausen geben. Weitere drei gleichartige Veranstaltungen gibt es in Flammersfeld, Oberirsen und Altenkirchen.
Den Fusionsvertragsentwurf finden Sie in unserem Download-Bereich.
Im weiteren Zeitplan soll eine Zustimmung in allen 68 Ortsgemeinderäten bis etwa Ende April des Jahres erreicht werden. Laut Gesetz müssen mindestens die Hälfte der Gemeinderäte je Alt-Verbandsgemeinde, die zudem auch mindestens jeweils die Hälfte der Einwohner repräsentieren, eine Zustimmung erteilen. Sodann will das Innenministerium in Mainz im Sommer einen Gesetzentwurf erarbeiten, der dann im Herbst des Jahres im Landtag von Rheinland-Pfalz beschlossen werden soll.
Geplanter Start der Fusion ist zum 01.01.2020. Die Amtszeit der bisherigen Verbandsgemeinderäte endet normalerweise am 30.06.2019 - diese würde dann voraussichtlich per Gesetz bis zum 31.12.2019 verlängert. Gleichzeitig soll bei der Kommunalwahl im Frühjahr 2019 der neue Verbandsgemeinderat der Groß-Verbandsgemeinde und deren neuer Bürgermeister gewählt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage der Verbandsgemeinden, in den Mitteilungsblättern und auf den geplanten vier Informationsveranstaltungen. Gerne können Sie sich aber auch an Ihre poltischen Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktionen - oder per Mail über unsere Homepage an uns wenden.
21.01.2018 in Aktuell
Entwurf des Fusionvertrages steht - wie geht es weiter?
Entwurf des Fusionsvertrages steht – wie geht es weiter?
Neue Verbandsgemeinde Altenkirchen - Flammersfeld ‚Im Raiffeisenland‘ in Gründung
In Ihrer jüngsten Sitzung einigten sich die beiden Lenkungsgruppen aus den Verbandsgemeinden Altenkirchen und Flammersfeld auf einen finalen Entwurf des Fusionsvertrages. Am 31. Januar steht der Entwurf zur Beschlussfassung im Rat in Flammersfeld, einen Tag später im Rat der Verbandsgemeinde in Altenkirchen. Keiner der Beteiligten zweifelt daran, dass die Entscheidung für die neue große fusionierte Verbandsgemeinde reibungslos die Abstimmungen passieren wird. Auch auf einen Namensvorschlag hat man sich in der Lenkungsgruppe verständigt: „Verbandsgemeinde Altenkirchen - Flammersfeld“ soll sie heißen – und zukünftig mit dem Zusatz „Im Raiffeisenland“ beworben und regional verankert werden.
Nach der Beschlussfassung in den beiden Verbandsgemeinderäten steht die Fusion in allen 68 Ortsgemeinden zur Abstimmung. Aus beiden Verbandsgemeinden müssen jeweils mehr als die Hälfte aller Ortsgemeinden zustimmen, die gleichzeitig mehr als die Hälfte der jeweiligen Bevölkerung repräsentieren müssen. So ist es im Fusionsgesetz geregelt, damit es letztlich zu einer freiwilligen Fusion inklusive der vom Land dann gewährten sog. „Hochzeitsprämie“ und weiteren Vergünstigungen kommt. In vier Informationsveranstaltungen werben und informieren die beiden Verbandsbürgermeister Fred Jüngerich aus Altenkirchen und Ottmar Fuchs aus Flammersfeld für die Fusion. Die geplanten Termine sind in der Stadthalle Altenkirchen am 15.02., im KDH Horhausen am 20.02., im Bürgerhaus Oberirsen am 21.02. und im Bürgerhaus Flammersfeld am 22.02.. Alle Termine sind für 19 Uhr angesetzt. Zusätzlich sollen tiefer gehende Informationen zu einzelnen Themenbereichen nach und nach über die Verbandsgemeinde-Mitteilungsblätter erfolgen. Geplant ist auch frühzeitig eine gemeinsame Homepage zu schaffen mit allen aktuellen Informationen. Sitz der neuen Verbandsgemeinde wird Altenkirchen sein; in Flammersfeld bleibt dauerhaft eine Außenstelle mit mindestens einem Fachbereich und einem Bürgerbüro bestehen.
Das Innenministerium des Landes erwartet eine positive Rückmeldung bis etwa Mitte April des Jahres, damit dann die Vorbereitungen für ein entsprechendes Landesgesetz getroffen werden können. Bekanntlich wird für jede freiwillige Fusion ein eigenes Landesgesetz mit den entsprechenden inhaltlichen Regelungen geschaffen. Das Gesetz soll dann noch im Laufe des Jahres 2018 im Landtag in Mainz verabschiedet werden. Wirksam wird die Fusion dann ab dem 01.01.2020. Voraussichtlich werden der neue Verbandsgemeinderat und der neue Verbandsbürgermeister aber bereits bei der Kommunalwahl im Frühjahr 2019 gewählt. Die normalerweise zum 30.06.2019 endenden Amtsperioden werden dann per Gesetz verlängert bis zum 31.12.2019.
Für die beiden Bürgermeister und ihre Verwaltungen wartet reichhaltige Arbeit. Zunächst gilt es die genannten Sitzungstermine abzuwickeln und die entsprechenden Signale ans Ministerium abzusenden. Im Hintergrund laufen die intensiven Arbeiten des Zusammenwachsens der beiden Verwaltungen. Schließlich muss zum Fusionszeitpunkt eine einheitliche und funktionierende Verwaltung allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.
Den finalen Entwurf des Fusionsvertrages finden Sie in unserem Downloadbereich.
11.01.2018 in Aktuell
"Betreutes Wohnen" - ein Modell für Horhausen und Flammersfeld?
„Betreutes Wohnen“ - ein Modell für Horhausen und Flammersfeld?
Abordnung der beiden Gemeinden besichtigte Beispielprojekt in Altenkirchen
Eine Abordnung von Kommunalpolitikern aus Horhausen und Flammersfeld besichtigte Anfang Januar ein Beispielprojekt für wohnortnahe Lösungen der Pflege im ländlichen Raum in der Altenkirchener Wiedstraße. Dort unterhält der DRK Landesverband seit 2014 ein Objekt mit 22 Einheiten zum „Betreuten Wohnen“.
Heimleiter Andreas Artelt vom DRK zeigte die Einrichtung und erläuterte Inhalt und Hintergründe. Das Projekt ist angeschlossen an das Seniorenzentrum, Krankenhaus und die Tagespflege des DRK in Altenkirchen und dort bereits das zweite seiner Art. Ein neues drittes Projekt in unmittelbarer Nachbarschaft ist derzeit in Planung. Auch in Asbach baut der DRK Landesverband derzeit ein vergleichbares Projekt. „Über mangelnde positive Resonanz können wir uns nicht beklagen“ - so Andreas Artelt. 50-60 weitere Interessenten stehen auf der Warteliste. Die Einheiten sind 60 – 80 qm groß und durchweg behindertengerecht eingerichtet. Selbstverständlich ist auch ein Aufzug im Objekt integriert. Der Abstellraum befindet sich in der Wohnung, nicht im Keller, genau wie die Waschmaschinenanschlüsse. Jede Wohnung verfügt über einen Balkon und eine Notrufeinrichtung. Zusätzlich gibt es einen Gemeinschaftsraum mit Küche und Büro und einem angrenzenden Zimmer, welches bei Bedarf für Übernachtungsgäste gebucht werden kann. Sogar Haustiere sind (nach Absprache) grundsätzlich erlaubt. Artelt beschreibt die Gemeinschaft eher wie eine „große funktionierende Familie“. Es sei keine „Wohngemeinschaft“, in der zwingend gemeinsame Einrichtungen genutzt werden müssen. Jeder hat seine eigene vollständige Wohnung. Der Einzelne kann sich bei Bedarf in gemeinsame Unternehmungen einbringen oder die Angebote des Seniorenzentrums in der Nachbarschaft nutzen, muss es aber nicht. Das gilt auch z.B. für die Verpflegung oder warmes Mittagessen.
Es ist ausschließlich eine Miete und kein Kauf möglich. Die Miete liegt bei etwa 10 €/qm und ist damit etwa doppelt so hoch wie die durchschnittliche Miete in der Stadt Altenkirchen. Hinzu kommt eine Nebenkostenpauschale (für Heizung, Wasser, Flurreinigung etc. mit Ausnahme von Strom und Telefon). Die allgemeine alltägliche Betreuung und der Gemeinschaftsraum werden über eine zusätzliche monatliche Servicepauschale abgerechnet. Rund 3,4 Mio € kostete der Neubau seinerzeit, öffentliche Zuschüsse gibt es wohl zurzeit nicht. Das DRK arbeitet selbstverständlich wirtschaftlich - allerdings satzungsgerecht als eingetragener Verein kostendeckend und nicht gewinnmaximiert. Ein großer Vorteil der Einrichtung in Altenkirchen ist natürlich der direkte Anschluss an das Seniorenzentrum, die Tagespflegeeinrichtung, das Krankenhaus und das dortige Ärztehaus. „Wichtig ist unseren Bewohner die tägliche Betreuung – irgendwas ist immer!“ - so Artelt. Zukünftig sieht er auch einen Bedarf in sozialhilfegerechten Wohneinheiten, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben dann nicht größer als 42qm sein dürften.
Christoph Orthen, Beigeordneter in Horhausen und stellv. Fraktionsvorsitzender im Verbandsgemeinderat war begeistert von der Vorstellung. Gerade in Horhausen und Flammersfeld mit Ihrer Mittelzentrums- und Grundversorgungsfunktionalität sind derartige neue altersgerechte Wohnmodelle gefragt. „Immer wieder werden wir von Mitmenschen angesprochen, die es in unserer Region schätzen würden, wenn wir altersgerechten Wohn- und Pflegemodellen mit individuellen Bedürfnissen gerecht werden könnten“, so Orthen. Die Gemeinde Horhausen hat sich aktuell beworben am Beratungsprojekt des Landes „WohnPunkt RLP – Gut versorgt auf dem Land“ teilzunehmen. Über geeignete eigene Grundstücke, auf denen solche oder ähnliche Projekte umgesetzt werden könnten, verfügt Horhausen schon. Es bleibt zu hoffen, dass sich Vorhaben solcher oder ähnlicher Art in naher Zukunft realisieren lassen.
Weitere Info`s zum Modell Altenkirchen gibt`s unter www.seniorenzentrum-ak.drk.de. Für Fragen, Anregungen oder Tipps stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
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