Foto: Christoph Orthen
Haushalt Horhausen 2025/2026: Mangelnde Steuergerechtigkeit – Notwendigkeit der konsequenten Einnahmeausschöpfung
Der neue Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2025/2026 stand im Mittelpunkt der jüngsten Gemeinderatssitzung in Horhausen am 28. April 2025. Der Plan sieht jeweils Einnahmen und Ausgaben in Gesamthöhe von je rd. 3,8 Mio € je Jahr vor. In 2025 wird mit einem Fehlbetrag von 72 T€ gerechnet, 2026 ergibt sich stand heute ein Überschuss von 66 T€.
Im Zentrum der Entscheidungen standen neben den Investitionen der kommenden Jahre die Hebesätze für die verschiedenen Steuern. Einigkeit herrschte im Rat von Anfang an beim Hebesatz für die Gewerbesteuer – sie soll unverändert bleiben und nicht erhöht werden. Für Horhausens Infrastruktur und Stellung als Grundzentrum sind Gewerbe und Industriebetriebe von je her einer der wichtigen Standortvorteile und Garant für zahlreiche Arbeitsplätze.
Uneinigkeit herrscht indessen bei der Neuregelung der Grundsteuer: die SPD-Fraktion hat in dem Punkt dem Haushalt nicht zugestimmt und sieht in der jetzt vorgesehenen Umsetzung eine deutliche Steuerungerechtigkeit.
Bekanntlich wird die Grundsteuer ab 2025 deutschlandweit auf neue Füße gestellt; Ursache ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass Bund und Ländern unzweifelhaft aufgab die uralten Regelungen auf neue, wertmäßig realistische Füße zu stellen. Rheinland-Pfalz folgt – wie 10 andere Bundesländer auch – hierbei dem sog. Bundes-Modell; im Vorfeld arbeitete das Land intensiv mit dem Nachbarland Nordrhein-Westfalen zusammen. Die Bürgerinnen und Bürger haben für Ihre Immobilien hierzu bereits neue Steuermessbescheide vom Finanzamt erhalten. Klarheit über die neu zu zahlende Grundsteuer besteht jedoch erst, wenn voraussichtlich im Mai/Juni des Jahres die neuen Steuerbescheide der Verbandsgemeinde für die Ortsgemeinde mit der Post eintreffen. Die SPD-Fraktion hatte sich im Vorfeld sehr intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt; in zahlreichen Gesprächen mit der eigenen Verwaltung, aber auch anderen Kommunen – sowie mit dem zuständigen Referenten in der Staatskanzlei bei der Landtagsverwaltung in Mainz und anderen Fachleuten - hatten sie einen anderen Weg favorisiert.
Hintergrund ist eine Verschiebung der Steuerlast durch die neuen Messbescheide des Finanzamtes. Hierdurch verlagern sich rd. 107.000 € an Steuereinnahmen (entspricht rd. 23 % der Gesamt-Jahrsteuereinnahmen der Grundsteuer in Horhausen); „Nichtwohngrundstücke“ - also Gewerbebetriebe und gemischt genutzte Grundstücke - werden zu etwa 60 % in Summe bei der neuen Grundsteuer entlastet. Ein Effekt, der in der neuen Veranlagung der Grundsteuer in vielen Gemeinden auftritt, aber insbesondere Horhausen aufgrund seiner Infrastruktur trifft. Nach umfangreichen Recherchen, Vergleichsrechnungen und Diskussionen hat die SPD-Fraktion vorgeschlagen einen Teil dieser Verschiebung durch ein Splitting der Hebesätze auszugleichen. Damit würden die Nichtwohngrundstücke immer noch in Summe entlastet – aber eben weniger als 60 %. Dem verschließen sich jedoch die beiden anderen Fraktionen; in Folge dessen wird nun die volle Entlastung der o.g. rd. 107.000 € auf alle privaten Wohngrundstückbesitzer umgelegt und ausnahmslos von diesen zusätzlich getragen. Die ohnehin drohende Mehrbelastung vieler privaten Hausbesitzer erhält nun noch einen Aufschlag. Dies empfindet die SPD-Fraktion als steuerlich ungerecht – und hat in diesem Punkt gegen den Haushalt der Gemeinde gestimmt. Trotz intensiver Gespräche und Angebote war es nicht möglich die Mehrheit des Rates in diesem Punkte umzustimmen. Voraussichtlich werden die Hebesätze ab 2026 erneut nach oben geschraubt werden müssen, wenn – wie zu erwarten – die sog. Konsolidierungssätze des Landes angehoben werden. Das wird dann zu einer noch höheren Grundsteuer ab 2026 führen.
Die Regelungen zur neuen Grundsteuer belasten gerade in den letzten Jahren gebaute Immobilien. Junge Familien sind nach unserer Überzeugung genauso eine wichtige Stütze unserer Gemeinde und garantieren deren Fortentwicklung und Zukunft.
Das Thema „Splitting“ bei der Grundsteuer ist durchaus umstritten; wg. der einseitigen erheblichen Mehrbelastung von privaten Wohngrundstücken und Familien kritisiert dies auch der Verein „Haus & Grund“: „Das Wohnen wird damit weiter verteuert, während Gewerbeimmobilien stark entlastet werden. Die Kommunen können durch eine Differenzierung [Splitting] dieser Ungleichbehandlung entgegenwirken.“
Die Fraktion hat zum Haushalt 2025/2026 eine Stellungnahme abgegeben; diese finden Sie im Downloadbereich unter „Ortsgemeinde“ („SPD-Fraktion zum Doppelhaushalt 2025/2026).
Beschlossen wurden die Hebesätze nun wie folgt:
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke: 490 v.H.
Grundsteuer B (Wohn-/Nichtwohn-/unbebaute Grundstücke): 590 v.H.
Gewerbesteuer: (unverändert) 490 v.H.
Ein weiterer wichtiger Punkt bei den Gemeindefinanzen ist die Notwendigkeit der konsequenten Einnahmeausschöpfung. Die Gemeinde hat ständig und auf Jahre hinaus wichtige Aufgaben zu erfüllen und ist dabei selbstverständlich auf ausreichende finanzielle Mittel angewiesen. Der Konsolidierungskurs der vergangenen Jahre zeigt Wirkung, aber „über den Zaun - sind wir noch lange nicht“. Die finanzielle Ausstattung aller Kommunen deutschlandweit ist bekanntlich am Rande des Machbaren; so auch die der Ortsgemeinde Horhausen. Für die Ortsgemeinde ist es unabdingbar alle möglichen Einnahmemöglichkeiten zu eröffnen. Die Handlungsfähigkeit der Kommunen in Deutschland insgesamt ist bedroht; die Situation schränkt nicht nur die gestalterischen Möglichkeiten ein, sondern notwendige Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten an der kommunalen Infrastruktur werden weiter verschoben. Die Steuerschraube kann nicht endlos gedreht werden, eine Kreditfinanzierung belastet zukünftige Generationen, die die Schuldenlast abzutragen haben. Mit einer chronischen Unterfinanzierung und Nichterfüllung der uns gestellten Aufgaben leidet aber auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger – eine politisch schädliche Entwicklung, der sich nicht weiter fortsetzen darf.
Für Horhausen als zweitgrößte Gemeinde in der großen Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld sind die geplanten Investitionen insbesondere der Umbau der zentralen Bushaltestelle im Ortszentrum, Sanierungsarbeiten am Bauhof, der Fortgang der barrierefreien Gestaltung der Fußwege an der B 256, das Projekt „Hufer Dorfschätze“ an der Dorfhütte Huf mit der dortigen Weiheranlage sowie eine Brückensanierung an der Grenzbachmühle. Es erfolgt zurzeit eine Aufwertung des gemeindlichen Bauhofes; zusätzlich sind auch hier noch Investitionen in Material und Gerätschaften erforderlich, um die gestellten Aufgaben weiterhin sachgerecht erledigen zu können. Die Kinderspielplätze der Gemeinde sollen wie bereits seit einiger Zeit geplant nach und nach weiter überarbeitet und saniert werden; als nächstes sollen hier die Überlegungen für den Spielplatz am Tennisplatz beginnen.
Die Kurzfassung des Haushaltsplans 2025/2026 finden Sie ebenfalls in unserem Downloadbereich (unter "Ortsgemeinde").
Für Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

